Beginnen wir mit einer Runde Dogmatik für alle. Angelegentlich gewisser "Qualitätsnormen" im Vollzug diverser "Euchariestiefeiern" kann man sich die folgenden Ausführungen, auch wenn dieselben etwas trocken daherkommen, nicht genug vergegenwärtigen:
Der innere Wert des Meßopfers, d.h. die dem Meßopfer von sich aus (in actu primo) eigentümliche Würde und Wirkkraft, ist wegen der unendlichen Würde der Opfergabe und des primären Opferpriesters unendlich (...).
Unter den Früchten des Meßopfers versteht man die Wirkungen, die das Meßopfer als Sühnopfer und Bittopfer ex opere operato hervorbringt: die propitiatorischen, satisfaktorischen und impetratorischen Wirkungen. Man unterscheidet seit Scotus eine dreifache Meßfrucht:
a) die allgemeine Meßfrucht (fructus generalis). Diese kommt unabhängig von der Intention des zelebrierenden Priesters der ganzen Kirche, den lebenden Gläubigen und den armen Seelen des Fegefeuers, zugute; denn jedes Meßopfer ist Opfer für die Kirche. (...)
b) die besondere Meßfrucht (fructus specialis oder ministerialis oder medius). Diese kommt den Personen zugute, für die das Meßopfer in besonderer Weise dargebracht (appliziert) wird, seien es Lebende oder Verstorbene. Die Applikation ist als eine an Gott gerichtete Bitte um Zuwendung der Opferfrüchte aufzufassen, nicht als selbstherrliches Verfügen. (...)
c) die persönliche Meßfrucht (fructus specialissimus oder personalis). Diese wird dem zelebrierenden Priester als dem Diener und Stellvertreter des primären Opferpriesters Jesus Christus und den mitopfernden Gläubigen zuteil (Ludwig Ott, Grundriß der katholischen Dogmatik).Wie ich vor nicht allzulanger Zeit der Lektüre von Kirche heute, dem wöchentlichen Kirchenblatt mit Pfarrnachrichten für die Nordwestschweiz, entnehmen konnte, werden in Basler Umlandpfarreien auch "Wortgottesfeiern mit Kommunionspendung" für Verstorbene appliziert. Offenkundig ist es den Verantwortlichen stinkegal, ob die gedenkende Fürbitte für Verstorbene, ob Jahres- und Stiftungstage im Rahmen einer Heiligen Messe oder eines Wortgottesdienstes unter Laienvorsitz gehalten werden. Wahrscheinlich erkennt man darin sowieso keinen besonderen Unterschied mehr ...
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